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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungs- und Lieferbedingungen:
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren und Leistungen gelten die Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen als angenommen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur voll-ständigen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum des Verkäufers.

Eigentumsvorbehalt:
Der Verkäufer hält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Käufers aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung mit aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäfts-gang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung oder Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Veräußerung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zum Einziehen dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörenden Unterlagen aushängt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum stehenden Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware an den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung zu. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegenden Forderungen aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.


Zahlung:
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers am Sitz des Verkäufers zu bezahlen. Für den Fall des Verzuges werden bankmäßige Zinsen pro Monat verrechnet. Der Käufer hat auch für anfallende Mahnkosten und sonstige Spesen aufzukommen.

Preise:
Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, wobei, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, der am Tag der Lieferung gültige Preis vorbehalten bleibt. Die bei Rahmenaufträgen vereinbarten Preise haben nur dann Gültigkeit, als die Waren tatsächlich vom Kunden im festgelegten Ausmaß abgenommen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Rahmenbedingungen werden die jeweils gültigen Einzelpreise verrechnet. Bei unberechtigtem Rücktritt werden vom Verkäufer Stornokosten in der Höhe von 10 % verrechnet und wird diese Höhe vom Kunden ausdrücklich anerkannt. Ab € 300,- netto exkl. Mehrwertsteuer werden Güter portofrei versandt. Die Ausgabe von Wechseln bringt keine Abweichung von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen mit sich.

Lieferfristen und Liefertermine:
Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd und unverbindlich. Sie beginnen mit dem Tag des Eingangs der Auftragsbestätigung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie beim Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbind-lichen Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer behält sich vor, bis zum Termin der Lieferung Änderungen bezüglich Ausstattung etc. vorzunehmen. Der Kunde kann daraus keine Änderung seiner Verpflichtung ableiten.

Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.

Gewährleistung:
Der Käufer muss dem Verkäufer etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Lieferung, schriftlich an den Sitz des Verkäufers mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich bei Entdeckung schriftlich an dessen Sitz mitzuteilen.

Garantiebestimmungen:
Die Garantiegewähr läuft für ein Jahr ab dem Verkaufsdatum. Sie ist spätestens ab dem dritten Monat nach Herstellungsdatum zu rechnen. Die Garantie gilt nicht nur für Zubehörteile, die durch ihren Einsatz einem Verschleiß ausgesetzt sind u. a. Achsabdichtungen und Lager. Im Falle der Rücksendung eines defekten Einzelteiles muss die vollständige Ware auf Kosten des Kunden zurückgesandt werden. Die Garantie aufgrund eines Herstellungsfehlers beschränkt sich auf das Ersetzen defekter Teile in unseren Werkstätten inkl. Arbeitskosten. Der Transport sowie alle Arbeitskosten zum Ein- und Ausbauen sind zu Lasten des Kunden. Durch falschen Gebrauch verursachte Schäden, sowie Schäden, die infolge einer schlecht funktionierenden Installation verursacht wurden, fallen weder unter die Garantie, noch unter die Verantwortung des Verkäufers. Der Verkäufer kann in keinem Fall für irgendeinen anderen Schadenersatz aufgrund eines direkten oder indirekten Schadens, der egal durch wen, oder infolge irgendeines Defektes verursacht wurde, oder für das Nichtfunktionieren der gelieferten Ware belangt werden. Über die Anwendung der Garantie wird nur in unseren Werkstätten und/oder durch unseren Techniker bestimmt. Die Garantie verfällt unwiderruflich, wenn irgend jemand an dem Material ohne unsere Zustimmung Änderungen durchgeführt hat. Dies gilt auch für Reparaturen, die nicht in unseren Werkstätten oder unsere Techniker durchgeführt worden sind.

Gerichtsstand:
Beiderseitiger Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen, dies gilt auch für Wechselverbindlichkeiten, der Sitz des Verkäufers. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht des Lieferanten.

Rücksendungen:
Rücksendungen infolge von Fehldispositionen betreffend Größen oder Mengen sind nur dann gestattet, wenn wir uns mit der Rücksendung schriftlich einverstanden erklärt haben. Von uns zurückgenommene Ware wird gutgeschrieben. Beruht die Fehldisposition aufgrund unseres Verschuldens, tragen wir die Kosten, im anderen Falle der Käufer, sowie eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 25 % des Nettowarenwertes der Rücksendung, zuzüglich Transportkosten.

Leih-, Test- und Kommissionsartikel:
Der Kunde verpflichtet sich, diese ordnungsgemäß zu bedienen und zu warten und in einem ordentlichen Zustand zurückzustellen. Bei Nichtzurückstellung bis zum vereinbarten Termin gehen wir davon aus, dass die Ware durch den Kunden als übernommen gilt, und wird der bei der Übernahme der Ware gültige Preis verrechnet.


Sonstige Bestimmungen:
Eine Aufrechnung durch den Käufer gegenüber Ansprüchen des Verkäufers sind ausgeschlossen. Mündlich und telefonisch erfolgte Absprachen, auch solche mit Vertretern, sowie auch schriftliche Aufträge haben erst Rechtsgültigkeit, wenn diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen ohne vorherige Mitteilung vorzunehmen.