Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Zahlungs- und Lieferbedingungen:
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote
des Verkäufers erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren und Leistungen
gelten die Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen als angenommen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur voll-ständigen Zahlung
des Kaufpreises das Eigentum des Verkäufers.
Eigentumsvorbehalt:
Der Verkäufer hält sich das Eigentum an der Ware vor,
bis sämtliche Forderungen des Käufers aus der Geschäftsverbindung,
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen
auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen
beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche
Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung mit aufgenommen
wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer
ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäfts-gang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer
hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware
unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen,
die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert,
so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer
ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung
oder Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender
Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt
die aus der Veräußerung entstehende Forderung in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor
dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zum Einziehen
dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt.
Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer,
die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörenden
Unterlagen aushängt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den
Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird
die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum stehenden Gegenständen,
an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet,
steht dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache
zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so steht dem Verkäufer
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware an den anderen verarbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung zu. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung
des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige
Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt
sowie die diesem zugrunde liegenden Forderungen aus Warenlieferung
nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als
Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer
auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
Zahlung:
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen
des Verkäufers
am Sitz des Verkäufers zu bezahlen. Für den Fall des
Verzuges werden bankmäßige Zinsen pro Monat verrechnet.
Der Käufer hat auch für anfallende Mahnkosten und sonstige
Spesen aufzukommen.
Preise:
Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer,
wobei, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, der am Tag der
Lieferung gültige Preis vorbehalten bleibt. Die bei Rahmenaufträgen
vereinbarten Preise haben nur dann Gültigkeit, als die Waren
tatsächlich vom Kunden im festgelegten Ausmaß abgenommen
werden. Bei Nichteinhaltung dieser Rahmenbedingungen werden die
jeweils gültigen Einzelpreise verrechnet. Bei unberechtigtem
Rücktritt werden vom Verkäufer Stornokosten in der Höhe
von 10 % verrechnet und wird diese Höhe vom Kunden ausdrücklich
anerkannt. Ab € 300,- netto exkl. Mehrwertsteuer werden Güter
portofrei versandt. Die Ausgabe von Wechseln bringt keine Abweichung
von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen mit sich.
Lieferfristen und Liefertermine:
Lieferfristen und Liefertermine gelten
nur annähernd und unverbindlich.
Sie beginnen mit dem Tag des Eingangs der Auftragsbestätigung.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu
gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche
Anordnungen usw., auch wenn sie beim Lieferanten des Verkäufers
oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch
bei verbind-lichen Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um
die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Dauert die Behinderung
länger als drei Monate, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer behält
sich vor, bis zum Termin der Lieferung Änderungen bezüglich
Ausstattung etc. vorzunehmen. Der Kunde kann daraus keine Änderung
seiner Verpflichtung ableiten.
Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung
an die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist, oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen
hat. Das gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart
worden ist.
Gewährleistung:
Der Käufer muss dem Verkäufer etwaige Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Lieferung,
schriftlich an den Sitz des Verkäufers mitteilen. Mängel,
die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist
nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich
bei Entdeckung schriftlich an dessen Sitz mitzuteilen.
Garantiebestimmungen:
Die Garantiegewähr läuft für ein Jahr ab dem Verkaufsdatum.
Sie ist spätestens ab dem dritten Monat nach Herstellungsdatum
zu rechnen. Die Garantie gilt nicht nur für Zubehörteile,
die durch ihren Einsatz einem Verschleiß ausgesetzt sind
u. a. Achsabdichtungen und Lager. Im Falle der Rücksendung
eines defekten Einzelteiles muss die vollständige Ware auf
Kosten des Kunden zurückgesandt werden. Die Garantie aufgrund
eines Herstellungsfehlers beschränkt sich auf das Ersetzen
defekter Teile in unseren Werkstätten inkl. Arbeitskosten.
Der Transport sowie alle Arbeitskosten zum Ein- und Ausbauen sind
zu Lasten des Kunden. Durch falschen Gebrauch verursachte Schäden,
sowie Schäden, die infolge einer schlecht funktionierenden
Installation verursacht wurden, fallen weder unter die Garantie,
noch unter die Verantwortung des Verkäufers. Der Verkäufer
kann in keinem Fall für irgendeinen anderen Schadenersatz
aufgrund eines direkten oder indirekten Schadens, der egal durch
wen, oder infolge irgendeines Defektes verursacht wurde, oder für
das Nichtfunktionieren der gelieferten Ware belangt werden. Über
die Anwendung der Garantie wird nur in unseren Werkstätten
und/oder durch unseren Techniker bestimmt. Die Garantie verfällt
unwiderruflich, wenn irgend jemand an dem Material ohne unsere
Zustimmung Änderungen durchgeführt hat. Dies gilt auch
für Reparaturen, die nicht in unseren Werkstätten oder
unsere Techniker durchgeführt worden sind.
Gerichtsstand:
Beiderseitiger Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen
Fällen, dies gilt auch für Wechselverbindlichkeiten,
der Sitz des Verkäufers. Für die vertraglichen Beziehungen
gilt das Recht des Lieferanten.
Rücksendungen:
Rücksendungen infolge von Fehldispositionen betreffend Größen
oder Mengen sind nur dann gestattet, wenn wir uns mit der Rücksendung
schriftlich einverstanden erklärt haben. Von uns zurückgenommene
Ware wird gutgeschrieben. Beruht die Fehldisposition aufgrund unseres
Verschuldens, tragen wir die Kosten, im anderen Falle der Käufer,
sowie eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 25 % des
Nettowarenwertes der Rücksendung, zuzüglich Transportkosten.
Leih-, Test- und Kommissionsartikel:
Der Kunde verpflichtet sich, diese ordnungsgemäß zu
bedienen und zu warten und in einem ordentlichen Zustand zurückzustellen.
Bei Nichtzurückstellung bis zum vereinbarten Termin gehen
wir davon aus, dass die Ware durch den Kunden als übernommen
gilt, und wird der bei der Übernahme der Ware gültige
Preis verrechnet.
Sonstige Bestimmungen:
Eine Aufrechnung durch den Käufer gegenüber Ansprüchen
des Verkäufers sind ausgeschlossen. Mündlich und telefonisch
erfolgte Absprachen, auch solche mit Vertretern, sowie auch schriftliche
Aufträge haben erst Rechtsgültigkeit, wenn diese vom
Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Der Verkäufer
behält sich das Recht vor, Änderungen ohne vorherige
Mitteilung vorzunehmen.